Behandlungskosten
Die Kosten für ambulante und stationäre Operationen sowie sämtliche in der Klinik erbrachten Leistungen werden von allen Krankenkassen, also auch bei gesetzlich versicherten Patienten übernommen.
Für Patienten, die im Vorfeld einer anstehenden Operation eine Untersuchung und Beratung wünschen, führe ich in der Klinik Tettnang jeden Mittwoch eine OP-Sprechstunde durch.
Die Kosten für diese Leistungen werden ebenfalls von allen Krankenkassen übernommen.
Es sind lediglich ein Überweisungsschein für Orthopädie und eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich in unserer Praxis in Immenstaad am Bodensee zu einer orthopädischen oder rheumatologischen Untersuchung und Beratung vorzustellen.
Unsere Praxis wird als Privatpraxis geführt.
Dadurch ist es uns möglich, die Patientinnen und Patienten individuell sowie umfassend zu behandeln und ihnen ausreichend Zeit zu widmen.
Bei der Terminvergabe richten wir uns weitestgehend nach den Wünschen unserer Patienten, so dass in dringenden Fällen auch kurzfristige Termine möglich sind.
Die Termine werden in großzügigen Zeitabständen vergeben, so dass im Normalfall keine bzw. sehr geringe Wartezeiten in der Praxis entstehen.
Bei dem Begriff “Privatpraxis” denken viele oft, es würden nur Mitglieder der Privaten Krankenversicherungen (PKV) behandelt und die Behandlung sei sehr teuer.
Das ist jedoch nicht richtig, denn Jeder kann sich in unserer Privatpraxis beraten oder behandeln lassen.
Die Kosten für ambulante, nicht-operative Leistungen (z. B. Untersuchung, Beratung), die in der Privatpraxis erfolgen, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Um den gesetzlich versicherten Patienten entgegenzukommen, stellen wir Ihnen die Untersuchung und Beratung zu einem reduzierten Betrag in Rechnung.
Für eine gründliche Untersuchung und ausführliche Beratung nehme ich mir sehr viel Zeit - für 30 Minuten werden lediglich 40,02 € berechnet.
Bei freiwillig gesetzlich Versicherten besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten für konservative Leistungen von ihrer Krankenkasse zurückerstattet zu bekommen.
Sprechen Sie in jedem Fall vorher mit Ihrem Berater bei der gesetzlichen Krankenkasse und informieren Sie sich, ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall eine Kostenerstattung möglich ist.
Von den privaten Krankenkassen werden alle Kosten für konservative und operative Leistungen übernommen.
Die Rechnung wird gemäß der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt.

